NRW plant eine kräftige Aufwertung des Regional-Verbands Ruhr

Datum 05.05.2014 15:13 | Thema: 

Im Koalitionsvertrag zwischen Rot und Grün in Düsseldorf steht nachzulesen, dass man eine deutliche Aufwertung des Regional-Verbands Ruhr will. Mehr Kompetenz, mehr Verantwortung und mehr Zusammengehörigkeitsgefühl für die Kommunen des Ruhrgebiets soll erreicht werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Ruhrgebiet auf drei verschiedene Regierungspräsidien aufgestückelt wurde( RB. Düsseldorf, RB. Arnsberg, RB. Münster)

Ein ganz wichtiger Bestandteil des geplanten RVR- Gesetzes wird sein, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung zukünftig direkt vom Volk gewählt werden sollen. Eine super gute Chance, die Legitimation der Mandatsträger zu erhöhen und sie intensiv in die Entwicklung ihrer Region einzubinden.

Die Neuregelung soll ab dem Jahr 2020 realisiert werden.

Dazu hat die Fraktion FREIE WÄHLER/DEINE FREUNDE eine Pressemitteilung versandt.

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~~Die Fraktion FREIE WÄHLER / DEINE FREUNDE begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr ausdrücklich, erklärt allerdings auch, dass er aus ihrer Sicht nicht weitgehend genug ist.
Der sicherlich richtige Ansatz, die Region Ruhr und deren Organisation und Zuständigkeiten zu stärken, muss auch auf die anderen Regionen NRWs ausgedehnt werden.
Hierbei bieten sich die Landschaftsverbände als Organisationseinheiten der Regionen Rheinland und Westfalen-Lippe an.

Die Landschaftsversammlungen bedürfen der gleichen demokratischen Legitimation durch Direktwahl der Bürger, wie es der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zugesprochen wird.
Insofern fordern die FREIEN  WÄHLER / DEINE FREUNDE ebenfalls die Direktwahl der Mitglieder der Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe ab der Kommunalwahl 2020.

Ebenso sollte den Landschaftsverbänden analog zum Regionalverband Ruhr auch die Zuständigkeit für die Regionalplanung in ihren jeweiligen Verbandsgebieten von den Regierungspräsidien übertragen werden.
Die Landschaftsverbände sollten die Aufgaben der Regionalräte über die Änderungen und Neuaufstellung der Regionalpläne in ihren Verbandsgebieten übernehmen.
Zudem sollten sie Träger bedeutender Infrastrukturprojekte werden.
Zu ihren Aufgaben sollten dann auch die regionale Wirtschafts- und Tourismusförderung, die Erhebung von Geo- und Klimadaten für planerische Zwecke ihrer Mitgliedskommunen sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die jeweilige Region gehören.

Auch eine Übertragung der Zuständigkeiten für die National- und Naturparks in NRW auf die Landschaftsverbände ist zu überprüfen.





Dieser Artikel stammt von Heinz Schmitz - Herzlich Willkommen -
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